Notfallzulassung des Pflanzenschutzmittels PROMAN
Wir haben für unser Herbizid PROMAN® (Pfl.-Reg.-Nr. 3662-0) eine Notfallzulassung für den Zeitraum vom 15.03.2020 bis zum 15.06.2020 lt. Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Bekämpfung von Ambrosia im Vorauflauf in der Sojabohne erhalten.