Notfallzulassung des Pflanzenschutzmittels PROMAN in der Sojabohne (Pfl.-Reg.-Nr. 3662-0) gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 gegen Ambrosia!
Geschätzte Partner der Offizialberatung!
Wir haben für unser Herbizid PROMAN® (Pfl.-Reg.-Nr. 3662-0) eine Notfallzulassung für den Zeitraum vom 15.03.2020 bis zum 15.06.2020 lt. Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Bekämpfung von Ambrosia im Vorauflauf in der Sojabohne erhalten.
Mit PROMAN steht ein neuer Baustein für die Unkrautbekämpfung in Soja zur Verfügung. Die Vorteile des Produktes sind:
- Neuer Herbizid-Wirkstoff in Soja
- Breites Wirkungsspektrum inkl. Ambrosia artemisiifolia
- Hohe Kulturverträglichkeit ohne Sorteneinschränkung
- Geringe Ansprüche an Bodenfeuchtigkeit
Die Aufwandmenge im Vorauflauf (bis max. 4 Tage nach Saat) beträgt:
Max. 3,0 l/ha in 200-400 Wasser l/ha (1 x pro Kultur und Jahr)
Mit PROMAN solo, PROMAN + Spectrum® und in Spritzfolgen mit Pulsar® lassen sich alle relevanten Unkräuter, inkl. der schwer zu erfassenden Ambrosia, wirksam bekämpfen.
Bitte berücksichtigen Sie diese Informationen bei Ihren Empfehlungen – vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Engel
Fachberater Ackerbau