Notfallzulassung von Beloukha im Obstbau gegen Wurzelschosser & Seitentriebe
Wir freuen uns Ihnen hiermit mitteilen zu können, dass unser Herbizid Beloukha mehrere Notfallzulassungen (14-17 Indikation) gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 im Obstbau erhalten hat.
Produktprofil Beloukha
Wirkstoffe: | 680 g/l Pelargonsäure |
Formulierung: | Emulsionskonzentrat (EC) |
Pfl. Reg. Nr.: | 3768-0 |
Einsatzgebiet: | Obstbau |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Kultur / Schadorganismus: | Wurzelschosser in Stein- & Kernobst
Seitentriebe in Himbeer- & Johannisbeerartiges Beerenobst, Holunder und Heidelbeeren |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode. Jeweils nach dem Austrieb der Wurzelschosser, bis max. 15 cm Trieblänge |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 16 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200-400 l/ha |
Wartefrist: | – |
Nachbaufrist | – |
Max Anzahl der Anwendungen: | 2 x pro Kultur und Jahr, mind 14 Tage Abstand |
Beginn/Ende der Zulassung: | Steinobst: 15.05-07.09.2021, Aufbrauch bis 07.09.2021
Kernobst: 15.04-13.08.2021, Aufbrauch bis 13.08.2021 Himbeer- & Johannisbeerartiges Beerenobst, Holunder und Heidelbeeren: 01.04-29.07.2021, Aufbrauch bis 29.07.2021 |
Kennzeichnungselemente:
Gemäß Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wird die Zulassung mit den folgenden Auflagen
und Bedingungen hinsichtlich der Kennzeichnung für die 14.-17. Indikation erteilt:
Für die 14.,15.,16.,17. Indikation:
Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an Kulturpflanzen liegen im
Verantwortungsbereich des Anwenders. Für diese Indikation(en) muss der Anwender vor der
Anwendung die Verträglichkeit und die Wirksamkeit unter seinen betriebsspezifischen Bedingungen prüfen.
Für die 14.,15.,16.,17. Indikation:
Erwünschte Teile der Kulturpflanzen (wie z.B. nicht verholzte Pflanzenteile und Blattorgane) oder
benachbart wachsende Pflanzen dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen
werden, anderenfalls sind Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Alle sonstigen mit dem Zulassungsbescheid und allfälligen Abänderungsbescheid(en) erteilte
Bedingungen und Auflagen bleiben unverändert und sind auch für die 14.-17. Indikation/en anzuwenden.
Für Produktfragen und Fragen zur Anwendung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.