Zulassung von Fresco in Karotten, Bohnen und Pastinaken

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass das Herbizid Fresco® eine Zulassung gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern und einjährigen Rispen in Karotten und Pastinaken* (nur Saatguterzeugung) sowie Phaseolus-Bohnen* erhalten hat.

 Produktprofil

Wirkstoffe: 400 g/l Metobomuron
Formulierung: Suspensionskonzentrat (SC)
Pfl. Reg. Nr.: 4118-0
Einsatzgebiet: Gemüsebau
Anwendungsbereich: Freiland
Schadorganismus: Einjährige Rispe, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungszeitpunkt: Karotten: BBCH 00-07, bis 5 Tage nach der Saat
Pastinaken: BBCH 00-07, bis 5 Tage nach der Saat
Phaseolus-Bohnen: BBCH 00-08, bis 5 Tage nach der Saat
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: Karotten & Pastinaken: 2,0 l/ha (mittlere bis schwere Böden)
Karotten & Pastinaken: 1,25 l/ha (leichte Böden)
Phaseolus-Bohnen: 2,5 l/ha (mittlere bis schwere Böden)
Phaseolus-Bohnen: 2,0 l/ha (leichte Böden)
Wasseraufwandmenge 200-400 l/ha
Max. Anzahl Anwendung: 1 x
Wartefrist: 28 Tage

* Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51

Für Produktfragen und Fragen zur Anwendung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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